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Glaubst Du, man könne in Bewunderung mit etwas verkehren, ohne es nachzuahmen? (Platon)


Was bedeutet Pflege bei MS

Es ist nur ein kurzer Überblick über ein breitgefächertes Thema. Wichtig: nicht jeder MS-Kranke wird zwangsläufig Pflegebedürftig.
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.


Was Pflege bei MS bedeutet, können wahrscheinlich nur die Betroffenen erzählen, denn das sind die Menschen, die das auch als Angehörige erfahren und fühlen. Die andere Seite ist die sachliche Sichtweise. Für MS-Patienten ist der der Blick auf den kranken, gebrechlichen und schmerzenden Körper das vorherrschende Ereignis. Er bedeutet lebenslange Angewiesenheit auf Hilfe und Pflege und damit gleichzeitig oft Abhängigkeit, wenn der körperlich Behinderte zu einem Pflegefall wird.

Bei einer Pflege im Haushalt kommen auf die restlichen Familienmitglieder schwere physische und psychische Probleme zu. In Selbsthilfegruppen und bei Einzelgesprächen können den Angehörigen die autretenden Probleme deutlich gemacht werden und ihnen verständlich machen, wie sie darauf reagieren können. Im Vorfeld agieren, anstatt erst dann zu reagieren wenn es zu spät ist.

Die Unterbringung in der Familie sollte durch regelmäßige ärztliche und sozialer Betreuung und unter Ausschöpfung aller finanziellen gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt werden. Ist die häusliche Pflege nicht möglich, muß ein Platz in einem geeigneten Pflegeheim ausgesucht werden. Die Einrichtung vernünftiger Unterbringungsmöglichkeiten ist gerade für MS-Betroffene notwendig. Die richtige Unterbringung von MS-Kranken Pflegebedürftigen wirft oft große Probleme auf, da es zu wenig spezielle MS-Pflegeeinrichtungen oder betreute Wohneinheiten gibt.

MS-Betroffene, die von ihren Angehörigen oder ambulanten Kräften nicht mehr ausreichend gepflegt werden können, werden oft in Altenheime eingewiesen um wenigstens die medizinische und hygienische Pflege zu gewährleisten. Das dabei die individuelle Arbeit mit dem Erkrankten zu kurz kommt ist leider nicht die Ausnahme. Neben der medizinischen Versorgung ist die soziale Betreuung wichtig. Der MS-Patient und der Angehörige müssen die Möglichkeit haben, Probleme aller Art, die sich durch die Krankheit/Pflege ergeben, anzusprechen, und es sollte durch fachkundige Kräfte versucht werden, alle Möglichkeiten auszunutzen.




Welche Pflegemöglichkeiten gibt es

Mobilität und Flexibilität gehört heute zum Bild unserer Gesellschaft, deshalb ist die Angst, einmal auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen zu sein sehr groß. Frei nach dem Motto "Lieber nicht dran denken", wird diese Angst schnell verdrängt. Pflegebedürftigkeit trifft die meisten unvorbereitet, viele schämen sich ihrer Hilfsbedürftigkeit, viele falsche Vorstellungen spielen da eine Rolle. Einer Situation, in der Menschen auf die Mithilfe anderer angewiesen sind, braucht man sich nicht zu schämen. Im Gegenteil, sollte sich eine Gesellschaft schämen, die diese Menschen allein lässt.


Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären und erklärt sich schon durch den Begriff. Deshalb bilden die Leistungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege den Schwerpunkt des Pflegegesetzes. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (I, II oder III) werden als Sachleistung Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen erbracht. Anstelle der Sachleistung kann ein Pflegegeld beansprucht werden. Das setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Wird die Sachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Wahlrecht zwischen Sach- oder Geldleistung sowie die mögliche Kombination von Sach- und Geldleistung ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine, seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Hilfe.

Ambulante Pflege
Unter ambulanter Pflege versteht man Hilfe- und Unterstützungsleistung, die vor Ort, also im Haushalt der Pflegebedürftigen, erbracht werden. Zum ambulanten Angebot gehört auch das "betreute Wohnen", es ist stärker auf das Wohnen als auf die Pflege hin ausgerichtet. Pflegeleistungen können bei Bedarf eingekauft werden. Die Pflegedienste rechnen die Pflegesachleistungen entsprechend der Pflegestufe mit den Pflegekassen ab. Leistungen die darüber hinaus gehen werden dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Sofern die Sachleistungen nicht in voller Höhe vom Pflegebedürftigen ausgeschöpft werden, erhält der Versicherte noch prozentual ein anteiliges Pflegegeld ausbezahlt.

Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekassen ist allerdings auf 4 Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt dabei Kosten maximal für vier Wochen in einer vollstationären Einrichtung.

Tagespflege
Falls die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in Teilstationären Einrichtungen. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen und die Aufwendungen für die soziale Betreuung. Der Anspruch richtet sich nach der individuellen Pflegestufe. Auf den Anspruch der Tagespflege sind die Leistungen der ambulanten Pflegesachleistungen anzurechnen.

vollstationäre Pflege
Im Pflegeheim erhalten kranke, behinderte pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Alle Einrichtungen haben entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Von den Pflegekassen werden nur die Kosten für den sogenannten pflegebedingten Aufwand übernommen, dies allerdings nur bis zum jeweiligen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind von den Bewohnern, den Pflegebedürftigen, selbst zu bezahlen.




Links zum Thema Pflege

Pflegende-Angehörige-Net / Infos und Forum.......................
Eine beeindruckende Seite von einem pflegenden Angehörigen mit allen Konsequenzen. Umfangreich in der Thematik des eigentlichen Themas Pflege und MS. Praktische Hinweise, viel Rechtliches und auch das Persönliche fehlt nicht. Außerdem gibt es ein Board, in dem man sich über die Problematik austauschen kann.
Pflegebedürftig? Ich doch nicht / MedizinInfo....................
Allgeine, sachliche Übersicht für den Bereich Pflege und Pflegeversicherung. Auf der Einstiegsseite gibt es die nötigen Argumente für eine persönliche Absicherung. Es kann eben jeden treffen - und wenn es soweit ist, sollte man in Hinblick auf die Pflegeversicherung keine falsche Scham beweisen.
Informationen zum Pflegerecht..........................
Rund um das Recht der Pflegeversicherung, die Diskussionsfelder aus dem Alltag Pflegender und die weiteren Probleme der Pflege. Surftipp vom Bundesministerium für Gesundheit und von vielen Insidern.
Pflegen online Portal..........................
Ein umfangreiches Portal zum Thema Pflege. Hier gibt es Tipps in jede Richtung, vorallem ist es aber Übersichtlich.
Autonom Leben e. V....................................
In der Regel werden behinderte Menschen in dieser Gesellschaft aufgrund ihres Behindertseins benachteiligt, ausgesondert und entmündigt. Behinderte Menschen erfüllen die Normen der Leistungsgesellschaft überwiegend nicht.
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Bei Coloplast möchte man mit dem Internet-Auftritt nicht nur die Produkte vorstellen, sondern den Besuchern auch die Möglichkeit geben, sich umfassend über Coloplast und alle Themen rund um die Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung zu informieren.


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