Bundesjustizministerin Herta Daeubler-Gmelin hat am 3. Dezember 2001 den Entwurf des Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht vorgestellt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Mit ihm wird die Bundesregierung weiter die Diskriminierung im Alltag abbauen.
Das Gesetz soll den bestehenden allgemeinen Schutz vor Diskriminierung im deutschen Recht ausweiten, indem es gefaehrdete Personengruppen staerker schuetzt. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters oder aufgrund einer Behinderung Nachteile erfaehrt - zum Beispiel bei der Anmietung einer oeffentlich ausgeschriebenen Wohnung, bei der Mitnahme in Taxis oder bei der Vergabe von oeffentlichen Krediten. Werden Personen dennoch diskriminiert, kann diesen zukuenftig auch ein finanzieller Schadensersatz zugesprochen werden.
Zudem soll sich die Beweisfuehrung im Falle von Diskriminierungen im Sinne der Geschaedigten aendern. Wird beispielweise jemanden auf Grund seiner Hautfarbe der Zutritt zu einer Diskothek verwehrt, waehrend vor und hinter ihm Leute eingelassen werden, muss dieser nur noch die Tatsache der Zurueckweisung und die damit naheliegende ungerechtfertigte Benachteiligung darlegen. Der Inhaber der Diskothek beziehungsweise dessen Mitarbeiter muessen beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat und die Zurueckweisung auf sachlichen Gruenden beruhte.
Betroffene koennen in Zukunft ihre Rechte einklagen. Erhaelt jemand beispielsweise auf Grund seines Glaubens oder seiner Herkunft eine oeffentlich ausgeschriebene Wohnung nicht, kann er sich in die Wohnung hineinklagen. Sind die Folgen einer Diskriminierung nicht mehr zu beseitigen, weil die Wohnung schon anderweitig vermietet ist, kann der Benachteiligte Schadensersatz verlangen.
Die gesellschaftliche Integration von volljaehrigen, aber juristisch nicht geschaeftsfaehigen Menschen soll ebenfalls verbessert werden. Diesen Personen soll es zukuenftig ermoeglicht werden, "Geschaefte des taeglichen Lebens" abschliessen zu koennen. Geistig behinderten Menschen wird es dadurch beispielsweise ermoeglicht, im Supermarkt einkaufen zu gehen.
Das Gesetzesvorhaben bindet auch die Justiz selbst. Blinde oder sehbehinderte Menschen sollen vor Gericht in Zukunft Schriftstuecke in einer auch fuer sie lesbaren Form bekommen. Auch koennen Verbaende kuenftig gegen Diskriminierungen klagen. Wenn ein Unternehmer zum Beispiel gegen das Benachteiligungsverbot verstoesst und damit wesentliche Belange einer benachteiligten Personengruppe beruehrt, dann koennen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betroffenen-Verbaende gegen diesen Unternehmer klagen.
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